Gewährleistung
Für alle bei uns gekauften Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Verbraucher gilt insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG):
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
- Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden war.
- Bei einem Mangel haben Sie zunächst Anspruch auf Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der Ware. Ist dies nicht möglich, für uns mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden oder erfolgt es nicht innerhalb angemessener Frist, können Sie Preisminderung oder – sofern der Mangel nicht geringfügig ist – die Auflösung des Vertrags verlangen.
- Die Verbesserung oder der Austausch erfolgt für Sie unentgeltlich; die notwendigen Versandkosten für die Rücksendung mangelhafter Ware tragen wir.
Reklamation – so gehen Sie vor
- Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@woodbar.at und beschreiben Sie den Mangel möglichst genau (gerne mit Fotos) unter Angabe Ihrer Bestellnummer.
- Wir bestätigen den Eingang Ihrer Reklamation und vereinbaren mit Ihnen das weitere Vorgehen (z. B. Rücksendung oder Ersatzlieferung).
- Falls eine Rücksendung erforderlich ist, verpacken Sie die Ware bitte sorgfältig in einer geeigneten Verpackung, die den Transport übersteht. Bitte senden Sie die Ware nicht unfrei bzw. per Nachnahme.
- Wir bearbeiten Ihre Reklamation so rasch wie möglich und informieren Sie über das Ergebnis per E-Mail.
Anschrift für Rücksendungen:
Dokatech, s. r. o. – Reklamationsabteilung
Malcov 11
086 06 Malcov
Slowakei
Hinweise zu Holzprodukten
- Holz ist ein Naturprodukt. Unterschiede in Maserung, Farbe und Struktur sowie natürliche Merkmale sind materialtypisch und kein Mangel.
- Holzfässer müssen vor dem ersten Gebrauch mit klarem Wasser gewässert werden, damit sich das Holz ausdehnt und das Fass dicht wird (siehe unsere Gebrauchsanleitung). Ein Austreten von Flüssigkeit während des Wässerns ist normal.
- Fässer sind kühl und feucht zu lagern (ideal 8–14 °C). Unbenutzte Fässer sollten mindestens zu einem Fünftel mit Wasser gefüllt sein. Hitze, Zugluft oder Klimaanlagen können das Holz austrocknen und das Fass beschädigen.
- Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen (z. B. Austrocknen, mechanische Beschädigung), stellen keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Hinweise nicht eingeschränkt.
Fässer nach Maß
